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Schritt für Schritt: Zulassungsangebot ablehnen

Sie haben ein vorliegendes Zulassungsangebot geprüft und sich entschieden, das Zulassungsangebot abzulehnen.

Voraussetzungen

Sie verfügen über ein aktives Benutzerkonto und sind im Bewerbungsportal von hochschulstart.de angemeldet. Sie haben mindestens ein Zulassungsangebot erhalten. Das Serviceverfahren befindet sich in der Bewerbungsphase, Koordinierungsphase 1, Entscheidungsphase oder in der Koordinierungsphase 2 (Schritt 1 und Schritt 2).

Schritt für Schritt erklärt

Folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie ein Zulassungsangebot ablehnen können.

Schritt 1: Übersicht Bewerbungen

Klicken Sie in der Hauptnavigation auf "Meine Bewerbungen". Sie gelangen zur Seite "Übersicht Bewerbungen". Auf dieser Seite sind alle von Ihnen im Bewerbungsportal von hochschulstart.de erfassten Bewerbungen für das jeweilige Serviceverfahren aufgelistet.

Unter "Abgegebene Bewerbungen" sehen Sie den Status Ihrer Bewerbungen. Sie erkennen anhand des Status der einzelnen Bewerbungen, ob ein Zulassungsangebot vorliegt. Bei einer Bewerbung mit einem Zulassungsangebot werden Ihnen in der Spalte "Aktion" die Icons "Zulassungsangebot prüfen" und "Bewerbung zurückziehen" angezeigt.

Sie haben zwei Möglichkeiten, ein vorliegendes Zulassungsangebot abzulehnen:

  1. Klicken Sie auf das Icon "Zulassungsangebot prüfen". Sie gelangen zur Seite "Zulassungsangebot prüfen". Klicken Sie unter "Zulassungsangebot ablehnen" auf den Link "Weiter zu Bewerbung verbindlich zurückziehen".
  2. Klicken Sie auf das Icon "Bewerbung zurückziehen". 

In beiden Fällen gelangen Sie zur Seite "Bewerbung zurückziehen".

Schritt 2: Bewerbung zurückziehen

Aktivieren Sie das Häkchen in der Checkbox und klicken Sie auf den Button "Bewerbung zurückziehen". Sie gelangen auf die Seite "Übersicht Bewerbungen". Zusätzlich wird eine Bestätigung zum Zurückziehen der Bewerbung angezeigt.

Ergebnis

Sie haben ein Zulassungsangebot abgelehnt. Die Bewerbung wurde zurückgezogen und scheidet aus dem Serviceverfahren aus. Ihnen in einer Rangliste nachfolgende Bewerberinnen bzw. Bewerber erhalten die Möglichkeit für ein Zulassungsangebot. 

Siehe auch