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Schritt für Schritt: Rückstellung mitteilen
Sie können eine Rückstellung mitteilen, wenn Sie das Studium aufgrund eines Dienstes nicht antreten können. Hierfür steht Ihnen die Funktion "Rückstellung aufgrund eines Dienstes mitteilen" zur Verfügung. Folge einer Rückstellung ist, dass Sie innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach Dienstende durchgeführt werden, die zurückgestellte Zulassung bzw. die zurückgestellten Zulassungsangebote im Rahmen eines Verfahrens geltend machen können.
Für jede mitgeteilte Rückstellung erhalten Sie einen Rückstellungsbescheid, mit dem Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt direkt an die Hochschule wenden können.
Eine Rückstellung im Sinne des Serviceverfahrens schützt das Recht einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers, seine Zulassung aufgrund eines zu leistenden Dienstes erst zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen. Hierunter fallen Dienste nach Artikel 12a des Grundgesetzes, Entwicklungsdienste nach dem Entwicklungshelfergesetz, Jugendfreiwilligendienste im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten und die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen.
Voraussetzungen
Sie verfügen über ein aktives Benutzerkonto und sind im Bewerbungsportal von hochschulstart.de angemeldet. Sie haben ein oder mehrere Zulassungsangebote oder eine Zulassung erhalten.
Schritt für Schritt erklärt
Folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie eine Rückstellung mitteilen können.
Schritt 1: Übersicht Bewerbungen
Klicken Sie in der Hauptnavigation auf "Meine Bewerbungen". Sie gelangen zur Seite "Übersicht Bewerbungen". Auf dieser Seite sind alle von Ihnen im Bewerbungsportal von hochschulstart.de erfassten Bewerbungen für das jeweilige Serviceverfahren aufgelistet.
Unter "Abgegebene Bewerbungen" sehen Sie den "Status" Ihrer Bewerbungen. Haben Sie ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erhalten, steht Ihnen die Funktion "Rückstellung aufgrund eines Dienstes mitteilen" zur Verfügung. Klicken Sie auf den Link "Rückstellung aufgrund eines Dienstes mitteilen". Sie gelangen zur Seite "Rückstellung mitteilen".
Schritt 2: Rückstellung mitteilen
Aktivieren Sie unter "Rückstellung bestätigen" die Häkchen in den Checkboxen für Zulassungsangebote oder eine Zulassung, für die Sie eine Rückstellung mitteilen möchten. Beachten Sie, dass Zulassungsangebote oder eine eventuell vorhandene Zulassung, für die Sie die Häkchen nicht aktivieren, automatisch ausscheiden und damit nicht mehr zur Verfügung stehen.
Klicken Sie auf den Button "Rückstellung mitteilen". Sie gelangen auf die Seite "Übersicht Bewerbungen". Zusätzlich wird Ihnen eine Bestätigung zur Rückstellung angezeigt.
Ergebnis
Sie haben eine Rückstellung mitgeteilt. Der Status der betreffenden Bewerbungen ist "zurückgestellt". In Kürze erhalten Sie einen Rückstellungsbescheid. Der Status Ihrer anderen abgegebenen Bewerbungen in diesem Serviceverfahren ist "ausgeschieden".
Eine mitgeteilte Rückstellung kann nicht rückgängig gemacht werden. Die betreffende Hochschule wird über die Rückstellung informiert. Es wird ein Rückstellungsbescheid für die ausgewählten Zulassungsangebote bzw. für eine erteilte Zulassung erstellt, für die eine Rückstellung mitgeteilt wurde. Es ist zu beachten, dass durch eine Rückstellung die Bewerberin bzw. der Bewerber aus dem aktuellen Verfahren unwiderruflich ausscheidet und der Anspruch auf Zuweisung eines Studienplatzes für das beantragte Semester verloren geht.
In der Koordinierungsphase 1 können mehrere Zulassungsangebote gleichzeitig vorliegen. Sie können für all diese Zulassungsangebote bzw. für eine vorliegende Zulassung eine Rückstellung mitteilen.
In der Koordinierungsphase 2 liegt Ihnen höchstens ein Zulassungsangebot bzw. eine Zulassung vor, für die Sie eine Rückstellung mitteilen können.