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Schritt für Schritt: Aus dem Serviceverfahren ausscheiden
Sie haben sich entschieden, in einem aktuellen Serviceverfahren nicht mehr an der Studienplatzvergabe teilzunehmen. Für diesen Fall steht Ihnen die Funktion "Aus dem Serviceverfahren ausscheiden" zur Verfügung.
Das Ausscheiden aus dem Serviceverfahren hat zur Folge, dass Ihre Bewerbungen zurückgezogen werden und die betroffenen Hochschulen davon in Kenntnis gesetzt werden. Ihre Bewerbungen werden im laufenden Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Gegebenenfalls rücken andere Bewerberinnen bzw. Bewerber nach, denen dann neue Zulassungsangebote unterbreitet werden.
Voraussetzungen
Sie verfügen über ein aktives Benutzerkonto und sind im Bewerbungsportal von hochschulstart.de angemeldet. Es existiert mindestens eine abgegebene und aktive Bewerbung in einem aktuellen Serviceverfahren.
Schritt für Schritt erklärt
Folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie aus dem Serviceverfahren ausscheiden können.
Schritt 1: Übersicht Bewerbungen
Klicken Sie in der Hauptnavigation auf "Meine Bewerbungen". Sie gelangen zur Seite "Übersicht Bewerbungen". Auf dieser Seite sind alle von Ihnen erfassten Bewerbungen für das jeweilige Serviceverfahren aufgelistet.
Unter "Abgegebene Bewerbungen" sehen Sie den "Status" Ihrer Bewerbungen. Klicken Sie auf den Link "Aus dem Serviceverfahren ausscheiden". Sie gelangen zur Seite "Aus dem Serviceverfahren ausscheiden" mit der Übersicht aller Bewerbungen, die durch das Ausscheiden zurückgezogen werden.
Schritt 2: Ausscheiden bestätigen
Aktivieren Sie das Häkchen in der Checkbox und klicken Sie auf den Button "Aus dem Serviceverfahren ausscheiden". Sie gelangen auf die Seite "Übersicht Bewerbungen". Zusätzlich wird eine Bestätigung zum Ausscheiden aus dem Serviceverfahren angezeigt.
Sie sind aus dem laufenden Serviceverfahren ausgeschieden. Alle zuvor abgegebenen Bewerbungen dieses Serviceverfahrens wurden zurückgezogen. Sie finden die Bewerbungen unter "Meine Bewerbungen" unter "Zurückgezogene Bewerbungen". Es ist möglich, die Bewerbungen anzuzeigen und ggf. wiederzuverwenden.
Falls Sie ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erhalten haben, aber das Studium aufgrund eines Dienstes nicht antreten können, ist es möglich, eine Rückstellung mitzuteilen. Hierfür steht Ihnen die Funktion "Rückstellung mitteilen" zur Verfügung. Nach dem Mitteilen einer Rückstellung scheiden alle anderen Bewerbungen aus dem laufenden Verfahren aus. Die Rückstellung ist unwiderruflich.