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Das Verfahren

Das Serviceverfahren besteht aus vier Phasen, für die unterschiedliche Zeiträume und Fristen zu beachten sind. Im Anschluss finden sogenannte Clearingverfahren statt, in denen Studienplätze, die noch nicht vergeben werden konnten, verlost werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Terminen auf www.hochschulstart.de.

Bewerbungsphase

Sie können sich bei den Hochschulen oder im Bewerbungsportal von hochschulstart.de über die Studienangebote informieren. Die Entscheidung, ob Sie die Bewerbung zentral oder dezentral abgeben müssen, trifft die jeweilige Hochschule.

Bei der zentralen Bewerbung erfolgt die Abgabe der Bewerbung direkt über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Hat die Hochschule die Form der dezentralen Bewerbung gewählt, geben Sie Ihre Bewerbung über eine Verlinkung im Bewerbungsportal von hochschulstart.de über das hochschuleigene Bewerbungsportal ab. In beiden Fällen kann es sein, dass Unterlagen direkt an die Hochschule übermittelt werden müssen. Alle am Serviceverfahren von hochschulstart.de beteiligten Bewerbungen werden in Ihrem Benutzerkonto von hochschulstart.de im Bereich „Meine Bewerbungen" dargestellt.

Koordinierungsphase 1

Die Hochschulen erstellen auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen ihre Ranglisten und übermitteln die daraus resultierenden Zulassungsangebote über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de an die Bewerberinnen und Bewerber. Als Bewerberin bzw. Bewerber können Sie den Status Ihrer Bewerbungen über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de abfragen, vorliegende Zulassungsangebote sichten und einen Studienplatz annehmen. Bei Annahme eines Zulassungsangebotes scheiden Sie mit Ihren anderen Bewerbungen aus dem Serviceverfahren aus. Dann können andere Bewerberinnen und Bewerber entsprechend nachrücken. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie insgesamt nur ein Zulassungsangebot annehmen können!

Entscheidungsphase

In der Entscheidungsphase können Sie sich als Bewerberin bzw. Bewerber letztmalig für eine endgültige Reihenfolge Ihrer Studienwünsche entscheiden und eine Priorisierung vornehmen. Priorisieren bedeutet, dass Sie Ihre abgegebenen Bewerbungen in eine persönlich festgelegte Reihenfolge bringen. Wenn Sie nicht priorisieren, gilt der Eingangszeitpunkt Ihrer Bewerbungen, so dass die zuerst abgegebene Bewerbung die höchste Priorität hat.

Wenn Sie in der Entscheidungsphase mehrere Zulassungsangebote vorliegen haben, können Sie sich noch frei zwischen diesen entscheiden. Sobald die Koordinierungsphase 2 beginnt, werden Sie nur noch das Zulassungsangebot mit der höchsten Priorität behalten, alle anderen werden gestrichen. Allerdings ist es möglich, dass Sie in der Koordinierungsphase 2 noch ein Zulassungsangebot für eine höher priorisierte Bewerbung bekommen, für die bisher noch kein Zulassungsangebot möglich war.

Koordinierungsphase 2

In der Koordinierungsphase 2 wird für Sie als Bewerberin oder Bewerber in drei Zulassungsschritten die optimale Zulassungsmöglichkeit anhand Ihrer Prioritätenliste ermittelt. Sie erhalten eine Mitteilung über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de und können ein Zulassungsangebot annehmen oder ablehnen.

Sie erhalten in dieser Phase höchstens ein Zulassungsangebot! Sobald Sie ein Zulassungsangebot höherer Präferenz erhalten, wird das Angebot mit der niedrigeren Präferenz automatisch gestrichen.

Kann Ihnen für Ihre erste Priorität ein Zulassungsangebot ermittelt werden, erhalten Sie hierfür automatisch eine Zulassung und scheiden mit allen anderen teilnehmenden Bewerbungen aus dem Verfahren aus.

Sofern am Ende dieser Phase keine Zulassung für Ihre Bewerbung an erster Stelle ermittelt werden konnte, erhalten Sie automatisch eine Zulassung für das Zulassungsangebot mit nächsthöchster Priorität.

Clearingverfahren

Sie können als Bewerberin bzw. Bewerber an den Clearingverfahren teilnehmen. Beachten Sie: Eine Teilnahme ist auch dann möglich, wenn Sie bereits eine Zulassung erhalten haben. In diesem abschließenden Verfahren werden die noch freien oder gegebenenfalls auch neuen Studienplätze an Bewerberinnen bzw. Bewerber vermittelt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich durch das Los. Als Bewerberin bzw. Bewerber müssen Sie sich auf diese Studienplätze bewerben. Hierzu ist eine erneute Bewerbung, aber keine erneute Registrierung notwendig, soweit Sie bereits registriert sind. Ansonsten registrieren Sie sich über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de. 

 

Hinweis

Die Informationen zum Serviceverfahren werden fortlaufend durch aktuelle Informationen auf der Internetseite www.hochschulstart.de/dosv ergänzt.

Siehe auch