Inhaltsbereich
Glossar V-Z
Begriff |
Erklärung |
---|---|
Zulassung |
Eine Zulassung wird für einen bestimmten Studiengang an einer bestimmten Hochschule erteilt. Sie vermittelt das Recht der Bewerberin oder des Bewerbers, sich für diesen Studiengang an der Hochschule für das kommende Erstsemester immatrikulieren zu dürfen. Es ist möglich, dass eine Immatrikulation noch weitere Nachweise neben der Zulassung erfordert. |
Zulassungsangebot |
Ein Zulassungsangebot ist eine durch die Hochschule angebotene Option, eine Zulassung für einen Studiengang erhalten zu können. Es besteht die Möglichkeit, das Zulassungsangebot anzunehmen oder auf Angebote für weitere, höher priorisierte Studienwünsche zu warten. |
Zulassungsbescheid |
Ein Zulassungsbescheid ist ein begünstigender Verwaltungsakt, der der Bewerberin oder dem Bewerber das Recht vermittelt, sich für den Studiengang an einer Hochschule immatrikulieren zu dürfen. Er kann mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen) ergehen. |
Zulassungsbeschränkte Studienangebote |
Über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de können sich die Bewerberinnen und Bewerber ausschließlich auf zulassungsbeschränkte Studienangebote bewerben. Ausnahmen bilden Ersatzfächer bei Mehrfachstudienangeboten. Diese sind zulassungsfrei. |