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Zulassungsangebote verwalten

Das Bewerbungsportal von hochschulstart.de informiert Sie über neue Zulassungsangebote. Diese können Sie in der Hauptnavigation unter "Meine Bewerbungen" einsehen. Sie können diese unterbreiteten Zulassungsangebote prüfen, um die Konsequenzen einer Annahme bzw. Ablehnung des Zulassungsangebotes einzuschätzen. Auf deren Grundlage entscheiden Sie, ob Sie das Zulassungsangebot annehmen oder ablehnen.

Zulassungsangebot prüfen

Auf der Bewerbungsübersicht in der Tabelle "Abgegebene Bewerbungen" erkennen Sie anhand des Status der einzelnen Bewerbungen, für welche Bewerbungen ein Zulassungsangebot vorliegt. Für diese Bewerbungen wird Ihnen der Link "Zulassungsangebot prüfen" angezeigt. Sie müssen entscheiden, ob Sie dieses Zulassungsangebot annehmen oder ablehnen wollen. In der Detailansicht "Zulassung prüfen" können Sie Hinweise zu den Konsequenzen einer Annahme und Ablehnung des Zulassungsangebotes nachlesen.

Auf weitere Zulassungsangebote warten

Sie haben auch die Möglichkeit, auf weitere Zulassungsangebote zu warten.

Rückstellung mitteilen

Falls Sie eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot erhalten haben, aber das Studium aufgrund eines Dienstes nicht antreten können, ist es möglich, eine Rückstellung mitzuteilen. Hierfür steht Ihnen die Funktion "Rückstellung mitteilen" zur Verfügung. Nach dem Mitteilen einer Rückstellung scheiden alle anderen Bewerbungen aus dem laufenden Verfahren aus. Die Rückstellung ist unwiderruflich.

Hinweis 

Sobald Sie das Zulassungsangebot für ein Einfachstudienangebot verbindlich annehmen:

(1) scheiden alle restlichen Bewerbungen aus dem Serviceverfahren aus und das Serviceverfahren ist für Sie beendet. Sie können in diesem Fall alle Details anzeigen lassen, jedoch keine Aktionen mehr ausführen.

(2) sind keine weiteren Zulassungsangebote mehr möglich.

(3) erhalten Sie einen Zulassungsbescheid in elektronischer und ggf. postalischer Form. Wenn hochschulstart.de mit der Erstellung des Zulassungsbescheides beauftragt ist, können Sie zeitnah den elektronischen Bescheid im Bewerbungsportal einsehen, andernfalls erhalten Sie den Bescheid direkt von der Hochschule.

 

Sobald Sie das Zulassungsangebot für ein Mehrfachstudienangebot mit Akzeptanz Ersatzfach für ein Teilfach verbindlich annehmen:

(1) scheidet die Bewerbung des Teilfaches ohne Zulassungsangebot aus dem aktuellen Serviceverfahren aus.

(2) erhalten Sie für das akzeptierte Teilfach eine Zulassung.

(3) scheiden alle restlichen Bewerbungen aus dem aktuellen Serviceverfahren aus.

(4) sind keine weiteren Zulassungsangebote mehr möglich.

Zulassungsangebot ablehnen

Sobald Sie eine Bewerbung verbindlich zurückziehen bzw. ein Zulassungsangebot verbindlich ablehnen, wird nachfolgenden Bewerberinnen bzw. Bewerbern die Möglichkeit zum Nachrücken gegeben und die Bewerbung scheidet aus dem aktuellen Serviceverfahren aus.

Siehe auch