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Glossar I-K

Begriff

Erklärung

Koordinierungsphase 1

In der Koordinierungsphase 1 erstellen die Hochschulen, gemäß den länderspezifischen und hochschulinternen Regelungen die Ranglisten für die Bewerbungen eines Studienganges.

In dieser Phase erfolgt die Freischaltung der Ranglisten. Nach Freischaltung der Ranglisten können die Bewerberinnen und Bewerber ihre Positionen in den Ranglisten der einzelnen Studiengänge einsehen, für die sie sich beworben haben. Über die Abarbeitung der Ranglisten unterbreiten die Hochschulen über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern Zulassungsangebote. Die Bewerberinnen und Bewerber können diese direkt annehmen oder weitere Angebote abwarten. Wird ein Angebot angenommen, bekommen Bewerberinnen und Bewerber eine Zulassung und scheiden mit ihren anderen Bewerbungen aus dem Verfahren aus. Andere Bewerberinnen und Bewerber können entsprechend nachrücken.

Koordinierungsphase 2

In der Koordinierungsphase 2 werden in drei Zulassungsschritten auf Basis der Ranglisten Angebote unterbreitet bzw. Zulassungen ausgesprochen. Von gegebenenfalls mehreren Zulassungsangeboten bleibt nur das mit der höchsten Priorität bestehen, alle anderen entfallen endgültig. In den Zulassungsschritten wird eine Zulassung erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber das Angebot annimmt oder ein Zulassungsangebot für den Studienwunsch mit höchster Priorität vorliegt. Am Ende des dritten Schrittes bedeutet jedes Zulassungsangebot eine Zulassung.