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Glossar O-R

Begriff

Erklärung

Optionale Benachrichtigungen

Sie erhalten aus verschiedenen Anlässen während des Verfahrens Benachrichtigungen per E-Mail. Die sogenannten optionalen Benachrichtigungen können von Ihnen deaktiviert werden.

Priorität

Die Bewerberinnen und Bewerber ordnen ihren Bewerbungen Prioritäten zu. Sie bringen ihre Bewerbungen dadurch in eine persönliche Reihenfolge. Prioritäten werden für die automatische Ermittlung der Zulassungsangebote in der Koordinierungsphase 2 und für die Auslosung in den Clearingverfahren benötigt. Die Hochschulen erfahren die Prioritäten der Bewerberinnen und Bewerber nicht.

Quoten

Für einen Studiengang sind mehrere Quoten vorgesehen, die bestimmte Personengruppen definieren. Jede einzelne Quote wird im Rahmen des Vergabeverfahrens unterschiedlich behandelt, für jede Quote wird eine eigene Rangliste erstellt.

Rangliste

Eine Rangliste ist eine durch die Hochschule erstellte Reihung eingegangener Bewerbungen nach den jeweils geltenden Auswahlkriterien, wie z. B. Güte der Hochschulzugangsberechtigung, erzielte Platzziffer im Auswahlverfahren der Hochschule, Wartezeit oderaußergewöhnliche Härte. Sie dient der Vergabe von Studienplätzen an Bewerberinnen und Bewerber. Zu einer Rangliste gehört eine Anzahl von Plätzen, die über diese Rangliste vergeben werden. Die Hochschule erstellt für jeden zulassungsbeschränkten Studiengang Ranglisten nach verschiedenen Kriterien. Ranglisten gelten nur für das aktuelle Semester und lassen keine Prognosen für zukünftige Verfahren zu. Unter "Meine Bewerbungen" erhalten Bewerberinnen und Bewerber in der "Übersicht Bewerbungen" Informationen über die Ranglisten zu ihren Bewerbungen. Für jede freigegebene Rangliste werden die "Plätze gemäß ZZVO" (Anzahl der gemäß Zulassungszahlenverordnung auf dieser Rangliste verfügbaren Studienplätze) auf dieser Rangliste, der aktuelle Rang der Bewerberin bzw. des Bewerbers sowie die Anzahl der vor der Bewerberin bzw. des Bewerber platzierten Bewerbungen, die bisher ausgeschieden sind, angezeigt.

Es ist möglich, die Grenzränge, die im letzten Semester zu einer Zulassung geführt haben, einzusehen, sofern eine Hochschule diese Werte für die Rangliste hinterlegt hat.

Ist eine Rangliste noch nicht freigegeben, wird ggf. ein durch die Hochschule übermitteltes vorläufiges Freigabedatum angezeigt. Aus der Position einer Bewerberin oder eines Bewerbers auf einer nicht freigegebenen Rangliste kann keine Aussage über ein mögliches Zulassungsangebot abgeleitet werden.

Ranglisteneintrag

Ein Ranglisteneintrag gibt die Position einer Bewerberin oder eines Bewerbers auf einer Rangliste an. Entsprechend der Kriterien der Rangliste kann ein Ranglisteneintrag zur Information zusätzlich die konkreten Werte bzgl. der Kriterien der Bewerberin oder des Bewerbers (z. B. Abiturnote 1,5) enthalten.

Rückstellung

Falls Bewerberinnen oder Bewerber ein Zulassungsangebot  oder eine Zulassung erhalten haben, aber das Studium aufgrund eines zu leistenden Dienstes nicht antreten können, ist es möglich, eine Rückstellung mitzuteilen. Hierfür steht die Funktion "Rückstellung mitteilen" zur Verfügung. Beim Mitteilen der Rückstellung können die Bewerberinnen und Bewerber ggf. entscheiden, welche bis dahin erhaltenen Zulassungsangebote zurückgestellt werden sollen. Eine mitgeteilte Rückstellung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Nutzt die Bewerberin bzw. der Bewerber die Möglichkeit, wird ein Rückstellungsbescheid für alle bis zur Mitteilung der Rückstellung unterbreiteten, ausgewählten Zulassungsangebote bzw. für eine erteilte Zulassung, erstellt und alle abgegebenen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus. Eine Rückstellung kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Bewerberin bzw. der Bewerber verliert den Anspruch auf Zuweisung eines Studienplatzes im Serviceverfahren für das beantragte Semester.

Rückstellungsbescheid

Für jede einzelne vorgenommene Rückstellung eines Zulassungsangebotes bzw. einer Zulassung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber entweder über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de oder von der Hochschule einen sogenannten Rückstellungsbescheid. Dieser Rückstellungsbescheid hat reservierenden Charakter und verschafft die Option der Zulassung für einen Studiengang zu einem Zeitpunkt nach Beendigung des Dienstes. Die betroffenen Hochschulen werden über die Rückstellung informiert.

Die auf dem Rückstellungsbescheid basierende Option für die Zulassung können Bewerberinnen und Bewerber maximal in zwei Vergabeverfahren nach Abschluss ihres Dienstes geltend machen. Für Studiengänge, die nur zu einem Wintersemester vergeben werden, besteht der Zulassungsanspruch zu den beiden Wintersemesterverfahren nach Dienstende.