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Herzlich willkommen!

Die schnelle und transparente Vermittlung von Zulassungsangeboten an Sie als Bewerberin bzw. Bewerber unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften der Länder und der Hochschulen ist das Ziel des Systems der koordinierten und dezentralen Zulassung. Das bedeutet, dass alle vorhandenen Studienplätze zu Beginn der Lehrveranstaltungen eines Semesters besetzt sein sollen.

Bitte beachten Sie, dass die Online-Hilfe und das Anwenderhandbuch lediglich informatorischen Charakter haben. Rechtlich verbindlich sind allein die Rechtsnormen der Bundesländer und der Hochschulen; bei Verständnis- und Auslegungsfragen sind ausschließlich diese Vorschriften heranzuziehen.

Kernpunkte des neuen Verfahrens

Das Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (auch: Dialogorientiertes Serviceverfahren) bringt sowohl den Hochschulen als auch Ihnen als Bewerberin bzw. Bewerber viele Erleichterungen.

Sie können sich über Ihre Positionen auf den Ranglisten informieren und dadurch Ihre Chancen auf ein Zulassungsangebot besser einschätzen. Bewerberinnen bzw. Bewerber, die ein Zulassungsangebot annehmen, scheiden mit ihren anderen Bewerbungen aus dem Serviceverfahren aus. Frei werdende Plätze können unmittelbar an nachrückende Bewerberinnen bzw. Bewerber vergeben werden, was die Besetzung der Studienplätze beschleunigt.

Wie bisher entscheidet jede Hochschule eigenverantwortlich über die Zulassung ihrer Studienbewerberinnen und Studienbewerber.

Online-Hilfe

Über die Online-Hilfe erhalten Sie Anleitungen auf Ihrem Weg von der Bewerbung bis zur Zulassung. Die Gliederung der Online-Hilfe ist an die Struktur des Bewerbungsportals https://dosv.hochschulstart.de/bewerber angelehnt. Sie finden Hilfe zu einem Thema im Portal unter dem gleichen Navigationspunkt in der Online-Hilfe.

Sie können die Inhalte der Online-Hilfe auch als Anwenderhandbuch [PDF - 0,7 MB] herunterladen

Siehe auch