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Von der Bewerbung zum Studienplatz
Nachfolgend wird beispielhaft ein Prozess der Bewerbungsprüfung durch eine Hochschule, welcher je nach Arbeitsweise von Studienangebot zu Studienangebot unterschiedlich ausfallen kann, und der sich anschließenden Vergabe von Zulassungsangeboten auf Basis von Ranglisten beschrieben. Sie können sich im Bewerbungsportal über den Status und das Ergebnis der Bewerbungsprüfung informieren sowie Ihre Position auf den Ranglisten einsehen.
Bewerbung prüfen
Die Hochschule prüft die eingegangenen Bewerbungen. Anschließend setzt sie den Status der Bewerbung:
- gültig: Alle Angaben sind korrekt hinterlegt und die notwendigen Bewerbungsbestandteile sind vollständig. Die Bewerbung nimmt am Koordinierungsverfahren teil.
- vorläufig ausgeschlossen: Die Bewerbung ist unvollständig. Die Bewerberin bzw. der Bewerber wird hierüber mit einem entsprechenden Hinweis benachrichtigt und kann innerhalb der Nachreichfrist die fehlenden Unterlagen nachreichen oder Korrekturen vornehmen.
- ausgeschlossen: Die Bewerbung nimmt endgültig nicht am Koordinierungsverfahren teil. Grund hierfür könnte z. B. eine ungültige Hochschulzugangsberechtigung sein.
Den Status der Bewerbung können Sie in der Detailansicht einer Bewerbung einsehen. Nur gültige Bewerbungen können am Koordinierungsverfahren teilnehmen.
Weitere Details zum Status Ihrer Bewerbung finden Sie im Glossar unter Bewerbungsstatus und Aktivitätsstatus.
Ranglisten für die Quoten erstellen
Die Plätze für einen Studiengang werden innerhalb von Quoten (beispielsweise Leistung oder Wartesemester) vergeben. Die Aufteilung der Gesamtkapazität auf die einzelnen Quoten ist durch die Vergabeverordnung des Bundeslandes und der Hochschule geregelt und wird in der Regel durch die Hochschule bekanntgegeben.
Für jede Quote wird von der Hochschule eine Rangliste erstellt, die Bewerberinnen und Bewerber nach vorher bestimmten Kriterien aufführt (z. B. Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung). Bei der Erstellung von Zulassungsangeboten werden diese Ranglisten von oben nach unten abgearbeitet.
Ranglisten freigeben
Mit Freigabe der Rangliste durch die Hochschule werden den Bewerberinnen und Bewerbern über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de im Auftrag der Hochschule Zulassungsangebote übermittelt. Solange Sie noch keine Zulassungsangebote haben, können Sie im Bewerbungsportal Informationen über die dazugehörigen, freigegebenen Ranglisten einsehen:
- Plätze gemäß ZZVO: Diese Zahl gibt an, wie viele Zulassungen gemäß Zulassungszahlenverordnung aufgrund dieser Rangliste maximal vergeben werden können. Zieht eine Bewerberin bzw. ein Bewerber eine Bewerbung zurück, für die ein Zulassungsangebot vorliegt oder entscheidet sich die Bewerberin bzw. der Bewerber für ein anderes Studienangebot, so verfällt das Zulassungsangebot. Es kann dann ein weiteres Angebot für die nächste Bewerberin oder den nächsten Bewerber auf der Rangliste ausgesprochen werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Zahl der Zulassungen im Einzelfall verändern kann.
- Ihr Rang: Diese Zahl gibt Ihre Position auf der Rangliste an. Mitgezählt werden dabei alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot erhalten haben und solche, die vor Ihnen auf der Rangliste stehen und noch auf ein Zulassungsangebot warten.
- Ausgeschiedene Bewerbungen: Die Anzahl der vor Ihnen platzierten Bewerbungen, die bisher ausgeschieden sind, d.h. zurückgezogen wurden oder durch Annahme eines anderen Platzes frei wurden.
Aus diesen Zahlen erkennen Sie, wie viele Bewerberinnen und Bewerber noch vor Ihnen voraussichtlich ein Zulassungsangebot erhalten können.
Entscheidung durch die Bewerberin bzw. den Bewerber
Erhalten Sie ein Zulassungsangebot, so können Sie entscheiden, ob Sie dieses annehmen oder auf weitere Angebote warten möchten. Bitte beachten Sie, dass in der Koordinierungsphase 2 ein Zulassungsangebot durch ein anderes höher priorisiertes Zulassungsangebot ersetzt werden kann. Hierdurch wird den von Ihnen gesetzten Prioritäten Rechnung getragen. Sie können eine Rückstellung mitteilen, falls Sie das Studium aufgrund eines Dienstes nicht antreten können.
Siehe auch