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Anzahl möglicher Bewerbungen

Bewerberinnen und Bewerber dürfen maximal zwölf Bewerbungen abgeben. Vor der Abgabe der Bewerbungen finden Sie diese in der Hauptnavigation unter "Meine Bewerbungen" im Bereich "Bewerbungen in Vorbereitung". Bitte beachten Sie, dass Hochschulen auch weniger Bewerbungen zulassen können. Zu den maximal zwölf Bewerbungen zählen auch Bewerbungen, die dezentral - also postalisch oder über ein hochschuleigenes Bewerbungsportal innerhalb dieses Verfahrens - abgegeben wurden. Es ist somit möglich, dass versehentlich mehr als die erlaubten zwölf Bewerbungen abgegeben werden.

Werden mehr als zwölf Bewerbungen abgegeben, werden die "überzähligen" Bewerbungen unter Beachtung der Sortierreihenfolge auf "inaktiv" gesetzt. Inaktive Bewerbungen nehmen im Gegensatz zu den aktiven Bewerbungen nicht an der Vergabe teil. Der Aktivitätsstatus der Bewerbungen ist in der Hauptnavigation unter "Meine Bewerbungen" im Bereich "Abgegebene Bewerbungen" einsehbar.

Eine inaktive Bewerbung kann nur aktiviert werden, indem so viele höher einsortierte aktive Bewerbungen zurückgezogen werden, bis die gewünschte (inaktive) Bewerbung in den Bereich der maximal zulässigen aktiven Bewerbungen nachrückt und damit automatisch zu einer aktiven Bewerbung wird.

Das Zurückziehen von aktiven und inaktiven Bewerbungen und das gleichzeitige automatische Nachrücken von Bewerbungen sind nur innerhalb der Bewerbungsphase möglich. Nach Ablauf dieser Frist können zwar weiterhin Bewerbungen zurückgezogen werden, es erfolgt dabei jedoch kein automatisches Nachrücken von inaktiven Bewerbungen mehr.

Der Bewerbungsstatus einer Bewerbung wird sowohl für aktive als auch inaktive Bewerbungen im Bewerbungsportal von hochschulstart.de jederzeit angezeigt. Eine Bewerbung kann nicht deaktiviert bzw. auf inaktiv gesetzt werden, wenn für sie schon ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung existiert.